Sportanhänger (grünes Kennzeichen)

von Günter Breit · 9. März 2018

Zum Thema „steuer- / versicherungerungsfreie Sportanhänger“ ist in div. Internetforen viel Verwirrendes zu lesen, deshalb hier zur Aufklärung die Antwort einer Anfrage bei der Zulassungsbehörde. Da unter Umständen jedes Landratsamt andere Ausführungsbedingungen als hier in FFB hat, bitte unbedingt vor Ort nach den Regelungen fragen.


Auskunft von Alfred Wimmer, Gruppenleiter Zulassungsbehörde Landratsamt Fürstenfeldbruck:

Anhänger zur Beförderung von Motorrädern für Sportzwecke (Trial) können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem grünen Kennzeichen zugelassen werden. Hierzu ist es notwendig, dass in der Zulassungsbescheinigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung die Fahrzeugart „Anhänger für Sportzwecke / Motorradtransporter“ eingetragen ist. Hat dies nicht bereits der Hersteller eingetragen, so kann der Anhänger durch eine entsprechende Bestätigung einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder technischen Prüfstelle in die passende Fahrzeugart umgeschlüsselt werden. Bedingung ist hierbei der technische Aufbau als reiner Anhänger für den Motorradtransport incl. zweier Schienen.
Nach Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist der Anhänger für Sportzwecke steuer- sowie versicherungsfrei (mit dem Zugfahrzeug versichert) und ausschließlich der Transport von Motorrädern zu Sportzwecken erlaubt. Abgemeldete Motorräder für Sportzwecke dürfen transportiert werden, ebenso defekte Motorräder für Sportzwecke z.B. für eine Überführung zur Werkstatt.

Auch für einen Anhänger mit grünem Kennzeichen kann bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen ein sogenanntes „100km/h-Schild“ zugeteilt werden. Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen hierzu erhalten Sie bei jeder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bzw. technischen Prüfstelle.

Für Fragen steht die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
(08141) 519-799
zulassungsbehoerde@lra-ffb.de

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